9-tägige Weiterbildung in Präsenz zum/r Gesprächsbegleiter/in für die letzte Lebensphase mit der Möglichkeit zur Zertifizierung gemäß § 132 g SGB V. Patientenverfügung im Dialog: rechtlich fundiert, wissenschaftlich gesichert, ärztlich entwickelt und gemäß der aktuellen Gesetzgebung. Als qualifizierter Gesprächsbegleiter bieten Sie zukünftig solche dialogischen Prozesse an und helfen somit herauszufinden, wie ein Mensch am Lebensende behandelt werden möchte, wenn er, oder sie nicht mehr selber entscheiden kann.
In der Kursgebühr enthalten:
In der Kursgebühr sind Vor-Ort-Seminare, sowie die telefonisch durchgeführten 12 einstündigen Coachings zu den Dokumentationen und die 4 dreistündigen Supervisionen vor Ort inkludiert, die zwischen den Blöcken A & B und B & C durchgeführt werden. Sollten weitere Coachings / Supervisionen notwendig werden, so werden diese nach Aufwand der Trainer:innen zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten Sie nur an Block A teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bei philipp.martens@wuerdezentrum.de. Die Verpflegung/ Unterkunft sind im Preis nicht inkludiert.
Termine:
Dankenswerterweise wird uns der Wöllner-Stift (https://woellner-stift.de/) seine Räumlichkeiten für die Qualifizierung in Rösrath zur Verfügung stellen können. Die Adresse des Veranstaltungsortes entnehmen Sie in der unterstehenden Anmeldemaske.
19.02.2025
08:30 Uhr
08.08.2025
17:30 Uhr
Wöllner-Stift gGmbH
Bahnhofstraße 26
51503 Rösrath-Hoffnungsthal
Deutschland
Preis brutto €2.950,00
inkl. 0,00% MwSt. entspr. €0,00
Preis netto €2.950,00
In der 9-tägigen Weiterbildung erhalten Sie umfassende Kenntnisse und vielseitiges Wissen vermittelt:
Hinweis zur Anmeldung:
Wir weisen darauf hin, dass eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung zum/zur Gesprächsbegleiter/in erst nach einem Gespräch mit der Kursleiterin erteilt werden kann.
Wöllner-Stift gGmbH
Bahnhofstraße 26
51503 Rösrath-Hoffnungsthal
Deutschland
Trainer:innen:
AGB´s
Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Für Rücktritte ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Gebühr in voller Höhe zu entrichten.